Philosophie aus sich heraus.
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Was ist "Die Würde?"

Hier geht es zurück zu "Was bedeutet der Begriff Sinn?"

 

Ulrich H. Rose vom 29.03.2018

Wenn Du meine Startseite auf "Definition-Intelligenz.de" gelesen hast, dann wirst Du verstehen, warum "Der Artikel 1 der Menschenrechte" eine Farce sondergleichen ist, wie auch der Artikel 1 des Grundgesetzes.

In beiden Artikeln bezieht man sich auf die Würde (des Menschen).

 

Nur, was ist die Würde, was ist die Menschenwürde?

 

Dieser Frage ging ich am 29.03.2018 nach und stellte Folgendes fest:

Definition der Würde laut Duden:

1.     a.   Achtung gebietender Wert, der einem Menschen innewohnt,

              und die ihm deswegen zukommende Bedeutung

        b. Bewusstsein des eigenen Wertes [und dadurch bestimmte Haltung]

        c. hohe Achtung gebietende Erhabenheit einer Sache,

            besonders einer Institution

2.  mit Titel, bestimmten Ehren, hohem Ansehen verbundenes Amt,

     verbundener Rang, verbundene Stellung

 

Mein Kommentar dazu:

zu a: Wie bitte? Da wohnt ein Achtung gebietender Wert dem Menschen inne? Donald Trump, Putin und Kim Jong-un haben solche Werte in sich? Oder noch treffender gefragt: Donald Trump, Putin und Kim Jong-un haben Würde* in sich? Das ist sehr überraschend!

zu b: Diese 3 Herren und Millionen anderer "Führer" sind sich ihrer eigenen Werte bewusst???, die sie dann durch bestimmte Haltungen zum Ausdruck bringen = Macht + Einflussnahme + Mord + Zerstörung + ... + ...

zu. 2: Das passt - nur nicht zur Würde! Das passt zu "Führern", zu denen wir mit Achtung aufschauen, denn wenn wir das nicht tun, dann erleiden wir Nachteile. Wie würdevoll!!!!

* Wenn Du etwas weiter die Würde von mir richtig erklärt und zukünftig richtig deuten kannst, dann brauchst Du nur das Wort "Würde" durch das verständlichere Wort "Macht" austauschen - und alles wird stimmig. Damit wird auch deutlich, dass die beiden Artikel 1 der Menschenrechte und des Grundgesetzes hinterhältig und verlogen sind!

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Sonstige Beschreibung "Würde":

Die Gesamtheit sittlich-moralischer Werte.

Hoher Rang, hohe Stellung eines Menschen. Mit errungenen Erfolgen oder Ehren verbundene Stellung eines Menschen.

Kommentar am 25.11.2023: Was ist Moral? Wer hat Moral? Ganz sicher nicht die Menschen mit hoher Stellung! Google dazu "Überreiche perverse Bestien"

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Und dann gibt es noch "Das Wortauskunftssystem zur deutschen Sprache in Geschichte und Gegenwart." https://www.dwds.de/wb/W%C3%BCrde

Dort wird Würde als "der Achtung gebietende Wert jedes Menschen" beschrieben und Beispiele genannt, wie:

 - akademische, geistliche Würden erlangen

- Einige ... sind zu Würden und Ehren gelangt [Uhse Söldner 290]

 

Aha, an den 2 Beispielen ist festzumachen, dass scheinbar nur einige sehr Wenige zur Würde / zu Würden gelangen. Demnach gilt dieser "Achtung gebietende Wert" doch nicht für jeden Menschen!!!  Das heißt demnach, dass eher viele nicht zur Würde / zu Würden gelangen!!!

 

Da passt besser:

Einige Wenige gelangen zu Macht, Geld und gehobenen Stellungen.
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Nachtrag am 05.05.2020, also 2 Jahre später:

Der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist bestimmt Jedem bekannt.

Er ist enthalten im Artikel 1 des Grundgesetzes:  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Und der Begriff "Würde" ist auch im Artikel 1 der Menschenrechte enthalten:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.* Sie sind mit Vernunft und Wissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

* Warum wird da so dreist gelogen, denn das stimmt ganz sicher nicht?

Richtig ist: Alle Menschen sind leider nicht gleich geboren, denn viele sind arm und nur sehr wenige sehr reich geboren. Der Artikel 1 der Menschenrechte muss sehr schnell richtig gestellt werden, damit Gleichheit bei den Menschen entsteht, damit sie sich im Geiste der Brüderlichkeit begegnen können. Ende Nachtrag

 

In Bewusstsein1a.de schreibe ich unter "Aufrufe zum Wohle der Kinder" zum Artikel 1 der Menschenrechte, dass er 5 dreiste Lügen und einen frommen Wunsch enthält. Deshalb rufe ich zur Verbreitung des richtig gestellten Artikel 1 der Menschenrechte auf: Das ist Aufruf Nr. 5: "Verbreitet den richtig gestellten Artikel 1 der Menschenrechte".

 

Alles zusammengefasst ergibt das:

Da nur einige Wenige zur Würde - sprich ab heute zu Macht, Geld und Ansehen gelangen - dem gemeinen Volke wird keine Würde Macht, Geld und Ansehen zuteil - bedeutet der Artikel 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" nichts anderes als:

"Die Macht der Mächtigen, des Geldadels und der Angesehenen ist unantastbar" Jede Zuwiderhandlung durch das gemeine Volk ist zu bestrafen. Siehe die weiteren Gesetze!

Nachtrag am 13.08.2020: Dies zeigte sich sehr deutlich im Jahr 2020, als das Volk - auch Schlafschafe genannt - sich eine Pandemie einreden ließ, nur damit die Mächtigen noch Mächtiger wurden. Dies geschah durch dreiste Lügen von systemkonformen Virologen. Diese Lügen wurden von den Politikern übernommen um mittels erfolgreichem Panikschüren im Volk - in Verbindung mit den "Pripansch-Medien" - dem Volk Maulkörbe in Form von Gesichtsmasken zu verpassen.

Interessant: Wenn man "Pripansch-Medien" - mit den Gänsefüßchen - googelt, dann bekommt man eine Fehlermeldung, dass diese Seite nicht existiert (in englisch). Nehme mal aus der Adresse diesen Teil raus aktuelles-ab-dem-20-07-2020/ und Du bist richtig. Eigenartig! Dasselbe passiert mit der Suchmaschine "ECOSIA". Egal! Hier der Direkte LINK zu "Pripansch-Medien" und zur "Definition Pripansch-Medien"

Ich hoffe, dass die Macht der Mächtigen, des Geldadels und der Angesehenen stark infrage gestellt und massiv angetastet wird, damit endlich die Macht vom Volke ausgeht.

Artikel 20 GG, Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Ende Nachtrag

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Die Macht der Mächtigen, des Geldadels und der Angesehenen ist unantastbar. Ulrich H. Rose vom 29.03.2018

Umfangreichere Zusammenfassung der Zusammenfassungen:

Definition Würde Zusammenfassung:

Die Zusammenfassung der Definitionen im Duden und anderen Nachschlagewerken ergibt:

Würde bedeutet, dass einige Wenige zu Macht, Geld und gehobenen Positionen gelangen. Diese „höheren“ Positionen werden als würdevoll bezeichnet. Um diese höheren Positionen zu wahren ist es wichtig das Volk auf Abstand zu halten.

 

Dies wird erreicht durch Suggestion. Dem Volk wird durch den Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ suggeriert, dass jedem Menschen Würde innewohnt. Dem ist nicht so, wenn man

1. die jeweiligen Definitionen richtig versteht, und

2. sich die Unterschiede in der Ungleichbehandlung von Würdenträgern und dem Volk betrachtet, besonders

3. der Artikel 1 der Menschenrechte macht überdeutlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Wissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Hier sind alleine 5 Lügen und ein frommer Wunsch enthalten. Und noch ein weiterer Beweis ist aus den aktuellen Coronazeiten herauszudeuten,

4. Die (nicht vorhandene) Würde der Menschen und das Grundgesetz wird mit Füßen getreten von denjenigen, welche die Würde = die Macht an sich innenhaben, von den Mächtigen, dem Geldadel und den Menschen in höheren Positionen.

 

Dies alles ist ein Syllogismus – ein Argumentationskreis - in sich logisch – und nicht widerlegbar, z. Bsp. für Schlafschafe (systemrelevant oder systemkonform), oder für ViVi (Virologen, Politiker)

 

Wenn Würdenträger zu Kindermissbrauchern mutieren, dann ist es nicht weit her mit der Würde. Ulrich H. Rose vom 05.05.2020

Ende Nachtrag vom 05.05.2020

 

Und dazu noch eine Ergänzung - einen Monat später, am 06.06.2020:

Machtmissbrauch ist gleichzusetzen mit Würdemissbrauch! Ulrich H. Rose vom 06.06.2020

 

Dies konnte man gut in Zeiten des Coronawahnsinns feststellen.

Der Machtmissbrauch und/oder Würdemissbrauch der Massen durch die Mächtigen wurde hier sehr deutlich.

 

Und angefangen hatte alles - von langer Hand vorbereitet - am 25.05.1949 - mit der Verabschiedung der Grundgesetzes.

Ein etwas anderer Satz - besser verständlich - jetzt in der Coronazeit:

Und angefangen hatte die große Verarschung des deutschen Volkes am 25.05.1949 - mit der Verabschiedung der Grundgesetzes.

Seitdem wurde dem deutschen Volk weißgemacht, dass ... pardon, noch mal von Vorne:

Seitdem wird das deutsche Volk tagtäglich von den Mächtigen hochgradig verarscht.

Die Mächtigen haben das Grundgesetz für sich gemacht, um sich vor uns - vor dem Volke - zu schützen, damit das Volk in Krisenseiten nicht übergriffig wird. In den Gerichten wird so tagtäglich Unrecht verkündet zum Vorteil der Mächtigen. Siehe Winterkorn etc. etc.

In der Politik wird von den Politikern - und in den Coronazeiten wird das überdeutlich - , wird von den Politikern ALLER Parteien das deutsche Volk misshandelt und missbraucht, mit Strafen und Geboten und Verboten belegt, welche die Würde (alte Bedeutung) der Menschen deutlichst verletzen. Ein schändlicher Missbrauch der Macht - der Mächtigen!

 

Die Qiuntessenz aus ALLEM. Letztes Jahr wurde feierlich der 70. Jahrestag des Grundgesetzes begangen. Dies war nur eine vorbereitende Verarschung der Masse, um diese Masse nur ein Jahr später - mittels des Grundgesetzes - dorthin zu verweisen, wo die Masse hingehört - in den Dreck! --- und das Grundgestzt dazu!

 

Wer sich auf dieses Grundgesetz beruft - und auf die Einhaltung des Grundgesetzes durch die Regierung pocht, der verlangt von den Politikern, dass diese das Volk DICH - MICH - maßregeln und auch zwangsweise einsperren können. Wisst ihr jetzt, warum diejenigen von den Polizisten drangsaliert und verhaftet wurden, die das Grundgesetz vor sich hielten? 

Richtig! Das Grundgesetz ist kein Schutz vor der Staatsgewalt, es ist nur eine Aufforderung die Macht/Würde der Mächtigen zu Schützen. Kapiert? Ende Ergänzung vom 06.06.2020

Wenn weiter Oben noch nicht gelesen, dann bitte jetzt:

"Verbreitet den richtig gestellten Artikel 1 der Menschenrechte"

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Würde die Würde von den Menschen als das verstanden, was sie wirklich ist, dann wäre es sofort mit der Würde vorbei! Spruch von Ulrich H. Rose vom 29.03.2018

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Wenn Würdenträger zu Kindermissbrauchern mutieren, dann ist es nicht weit her mit der Würde. Spruch von Ulrich H. Rose vom 29.03.2018

Dies zum "Wortauskunftssystem zur deutschen Sprache in Geschichte und Gegenwart" wegen des Eintrages "Einige sind zu Würden und Ehren gelangt [Uhse Söldner 290]

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Einschub am 22.02.2023:

Jetzt die WHO im Februar 2023: Die Durchführung dieser Regelungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen, auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit ... Das soll gestrichen werden!!!

 

Siehe dazu "Aktuelles über mich 8 . - ab dem 19.02.2023"

Nachfolgendes ist zum Teil wörtlich aus: https://zellux.net/m.php?sid=16

Dies alles basiert auf dem Begriff der Menschenwürde, wie er von Immanuel Kant formuliert wurde. Das Menschenwürdeverständnis von Kant hat das deutsche Grundgesetz geprägt („Die Würde des Menschen ist unantastbar“). Nach Kant beruht die menschliche Würde darauf, dass Menschen die Fähigkeit zu vernünftigem und moralischem Handeln besitzen. Menschen besitzen einen „unvergleichlichen Wert“ oder  eine Würde, im Unterschied zu anderen Lebewesen, die bloß einen Preis haben.

 

Alternative Verständnisse von Menschenwürde:

Einem alternativen Verständnis von Menschenwürde zufolge bezieht sich der Begriff der Menschenwürde auf ein Bündel minimaler moralischer Rechte, die wir für zentral und als für unter praktisch allen Umständen unaufgebbar halten. Sie sind so etwas wie „Trümpfe“, die konkurrierende moralische Ansprüche unter praktisch allen denkbaren Umständen „ausstechen“. Dieter Birnbacher hat die folgenden Rechte als Elemente des Begriffs der Menschenwürde vorgeschlagen: Das Recht, von Würdeverletzungen im Sinne der Verächtlichmachung und Demütigung verschont zu bleiben; das Recht auf ein Minimum an Handlungs- und Entscheidungsfreiheit; das Recht auf Hilfe in unverschuldeten Notlagen; das Recht auf ein Minimum an Lebensqualität im Sinne von Leidensfreiheit; das Recht, nicht ohne Einwilligung und in schwerwiegender Weise zu fremden Zwecken instrumentalisiert zu werden. Solche Rechte freilich können nur Wesen geltend machen, deren Bedürfnisse man frustrieren oder verletzen kann. Menschenwürde im strengen Sinn kommt diesem Verständnis zufolge also nur bewusstseinsfähigen menschlichen Individuen zu.

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Und weiter eine sehr gute Beschreibung aus der Sicht einer anderen Religion, aus: http://islam.de/17531

 

Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Jede Gesellschaft braucht fundamentale Werte, auf denen die Gesellschaft, das Recht und die Institutionen des Staates ruhen. Fehlt ein solcher Grundkonsens, dann würde nichts eine Gesellschaft zusammenhalten und sie würde folglich in Teilgruppen zersplittern, die nur auf das eigene Wohl bedacht sind.

Das Wertefundament der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bürgerinnen und Bürger stellt das Grundgesetz dar. Der erste Artikel der Verfassung legt die Menschenwürde als oberster Verfassungswert fest:

 

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Dieser Absatz macht deutlich: Zuerst kommt der Mensch, dann der Staat. Der Staat ist nichts anderes als eine Dienstorganisation, die für den Menschen da ist. Die Würde des Menschen ist ein absoluter Wert, der bereits mit seiner Existenz gegeben ist. Sie ist nicht Gegenstand einer Zuerkennung, sondern Gegenstand einer Anerkennung. Die Menschenwürde hängt mit den Eigenschaften des Menschen zusammen, die ihn von allen anderen Geschöpfen unterscheidet.

 

Zu ihnen gehören:

    seine Spiritualität,

    seine Vernunft,

    seine individuelle Persönlichkeit,

    seine Entscheidungsfreiheit.

 

Sie versetzen ihn in die Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, Verantwortung zu tragen, die Welt zu gestalten und zwischen Gut und Böse, Richtig und Falsch zu unterscheiden.

 

Ob ein Mensch diese Fähigkeiten verwirklicht, beeinträchtigt nicht seine Menschenwürde.

 

 Ebenso wenig, ob ein Mensch reich oder arm ist, welcher Religion er angehört oder welche Hautfarbe oder Geschlecht er oder sie hat. Die Würde des Menschen gilt für jeden Menschen. Und es ist Aufgabe des Staates diese zu achten und zu schützen. Dies gilt bereits für das werdende Leben im Mutterleib (ab der Nidation), aber auch Tote haben einen Achtungsanspruch. Zudem verpflichtet die Menschenwürde den Staat zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit gegenüber seinen Bürgern, denn es braucht ein gesichertes Existenzminimum, damit ein Mensch überhaupt menschenwürdig leben kann.

 

Dass die Menschenwürde eine solche zentrale Bedeutung hat, wurde nicht immer so gesehen. In der Weimarer Reichsverfassung tauchte die Menschenwürde erst in Artikel 151 Absatz 1 auf, war also bloß eine Randnotiz. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde die Menschenwürde ersetzt durch die Ismen: Sozialdarwinismus, Rassismus und Antisemitismus, sowie der Theorie vom Lebensraum. Durch den Holocaust wurden 6 000 000 Menschen jüdischen Glaubens ermordet. Durch die Aktion T4 ermordeten die Nazis 219 600 Roma und unzählige Angehörige der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“, sowie Homosexuelle, psychisch Kranke, körperlich missgebildete und schwerbehinderte Menschen. 20 000 Sozialdemokraten und Kommunisten, die Widerstand leisteten, starben in den Konzentrationslagern.

Insofern liegt in der Formulierung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ auch ein gewisser verzweifelter Trotz, denn schließlich hatten die Nationalsozialisten, aber auch die schweigende Mehrheit des deutschen Volkes die Menschenwürde mit Füßen getreten. Darin bestrebt, dass sich so etwas nie mehr wiederholen darf, schützten die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Artikel 1 durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3:

 

    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

 

 

Selbst wenn alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und die Mehrheit im Bundestag Artikel 1 des Grundgesetzes aufheben wollten, ja sogar, wenn sie sich zwecks dazu eine neue Verfassung geben wollten, so könnten sie es nicht, denn die Würde des Menschen ist nicht vom Menschen gesetzt, sondern von Gott (siehe hierzu die Präambel des Grundgesetzes). In der aktuellen politischen Diskussion wird darüber gestritten, ob die Menschenwürde ein spezifisch christlicher bzw. jüdisch-christlicher Wert ist. Diese Debatte richtet immensen Schaden an, da sie (1) die Gesellschaft entlang der Religionszugehörigkeit spaltet und proklamiert, dass die christliche Religion dem Islam überlegen sei und die Anerkennung des Grundgesetzes folglich einer Akklamation dieses Anspruches gleich kommt und (2) schwächt sie die Autorität des Grundgesetzes, indem versucht wird, dieses zu taufen. Jeder, der das Grundgesetz vereinnahmen will, errichtet Mauern und Zäune mit Stacheldraht. Tatsache ist: Ausgangspunkt unseres Grundgesetzes war die traumatische Erfahrung unseres Landes mit dem Nationalsozialismus. Der Parlamentarische Rat, dessen Aufgabe es war, dass Grundgesetz zu formulieren, war bestrebt eine Verfassung niederzuschreiben, die eine Wiederholung dieser Gräuel nie wieder möglich macht. Unter ihnen waren Christen, Agnostiker und Atheisten, Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale und Kommunisten. Das Grundgesetz setzt sich aus verschiedenen Weltanschauungen zusammen, die sich in dem gemeinsamen Ziel vereinigen: Nie wieder 1933! Religion sollte nicht als politische Waffe missbraucht werden, denn dann ist jeder, der jenseits des Jüdisch-Christlichen steht der Andere.

Zugleich kann nicht abgestritten werden, dass die Gottesebenbildlichkeit des Menschen im Judentum und im Christentum die Würde und die Gleichheit der Menschen begründen. Und auch der Islam unterstreicht die Würde des Menschen, der mit Vernunft und Willensfreiheit versehen wurde, so dass sich als Geste der Anerkennung die Engel vor Adam niederwarfen. Die Gleichheit aller Menschen wird nach qur’anischer Lehre allegorisch auf die gemeinsame Abstammung von Adam zurückgeführt. Dennoch gibt dies keiner Religionsgemeinschaft die Berechtigung, das Grundgesetz für sich zu beanspruchen, denn sowohl Juden, Christen als auch Muslime haben allzu oft entgegen ihrem gemeinsamen Ethos gehandelt.

Der zweite Absatz des ersten Artikels stellt das Bekenntnis zu den Menschenrechten dar:

 

    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit der Welt.

 

 

Wie auch die Menschenwürde, so werden auch die Menschenrechte nicht als menschengemachtes Recht verstanden, sondern sind ebenfalls vorstaatlich. Für Gläubige stellt sich natürlich die Frage, von woher die Menschenrechte ihre Legitimation beziehen.

 

Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (Declaration of Independence) vom 4. Juli 1776 führte diese Rechte auf Gott zurück:

„Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: daß alle Menschen gleich geschaffen sind; daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; daß dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten; daß wenn immer irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und diese auf solchen Grundsätzen aufzubauen (…).“

 

Während die französische Menschenrechtserklärung diese Rechte nur als Naturrecht verstand. Gläubige werden wohl eher dem amerikanischen Ansatz zustimmen, denn wie Dr. Murad Hofmann in Der Islam als Alternative treffend schreibt:

Die Respektierung der Menschenrechte steht und fällt (…) letztlich mit dem Glauben an Gott. Wer Ihn leugnet, stellt unwillkürlich alle Rechte zur menschlichen Disposition, auch wenn man sich durch den Verweis auf vermeintliche „Naturrechte“ darüber noch eine Zeitlang hinwegtäuschen mag.

 

Schließlich ist niemand je in der Lage gewesen, aus Naturbetrachtungen eine konkrete, allgemein überzeugende Rechtsordnung herzuleiten.“

Die Menschenwürde und die Menschenrechte prägen die Grundrechte in der Verfassung, die wiederum den Staat im weitesten Sinne binden, so heißt es in Absatz 3 des ersten Artikels:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Damit ist die Bundesrepublik Deutschland ein materieller Rechtsstaat, d.h. dass das Recht an Werte gebunden ist.

 

Der Islam- und Politikwissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza wird das Projekt "Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund" mit wöchentlich erscheinenden Aufsätzen redaktionell begleiten und dazu beitragen, das im Internet eine hoffentlich rege Diskussion entsteht. Dadurch soll Muslimen, insbesondere Jugendlichen in den Moscheen, unser republikanisch-demokratisches Staatswesen näher gebracht werden.

 

Die Zusammenfassung:

Der Begriff "Würde" basiert auf Gott und der "Wahrheit", dass alle Menschen gleich geschaffen wurden und mit Rechten ausgestattet wurden, die unveräußerlich sind.

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Mein Kommentar dazu, zu allen Definitionen und Erklärungen:

1. Wenn der Begriff "Würde" auf Gott basiert, dann ist die Basis "NICHTS"

2. Wenn der aktuelle Begriff auf dem Menschenwürdeverständnis von Kant basiert,

    dann Gnade uns Gott. Verstanden?

    Wenn nicht, dann lese "Die verstandzerfransende Impertinenz" und

    an solch einen Schwachsinn, da kann man/frau nur glauben.

 

 

Die Würde ist demnach ein "sinnloser Begriff", basierend auf dem NICHTS

und der verstandzerfransenden Impertinenz.

 

Ulrich H. Rose vom 29.03.2018

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Und was war vor Kant?

Wenn man die Geschichte der Würde betrachtet, dann dürfte diese mit dem berühmtesten Redner Roms, mit Marcus Tullius Cicero* ihren sinnvollen Anfang genommen haben.

* Cicero war Philosoph, Schriftsteller und Politiker. * 03.01.106 v. Chr., † 07.12.43 v. Chr.

Cicero kann eher als Denker, denn als Philosoph bezeichnet werden.

Cicero wies den Menschen aufgrund ihrer Vernunftbegabung eine besondere Stellung = Würde zu. Hier kann Cicero unterstellt werden, dass er diese Vernunftbegabung wahrscheinlich nur aus hehren Motiven – und nicht aus der Beobachtung seiner Mitmenschen – unterstellt hat. Dieser letzte Satz dürfte richtig sein, wenn man weiß, dass Cicero sagte, dass die Würde nur durch eine sittliche Lebensführung zu erwerben ist.

Demnach sind Cicero auch keine hehren Motive zum Begriff Würde zu unterstellen, sondern der Sinn aus der Verknüpfung mit einer sittlichen Lebensführung. Des Weiteren müsste letztendlich noch die sittliche Lebensführung der damaligen Zeit definiert und in die heutige Zeit – dem Sinn nach -  übertragen werden. Das erspare ich mir, da nicht wesentlich.

 

Leider kommt im Mittelalter ein neuer, ein christlicher Aspekt zum Begriff „Würde“ hinzu, der den Menschen aus der (Gottes-) Schöpfung hervorhebt.

Der Hintergrund ist, dass sich der Mensch – anmaßend - als Ebenbild Gottes = dem NICHTS sieht. Dies ist quasi eine Überhöhung des Selbst aus einer Selbstüberschätzung heraus. An diesem Punkte angekommen darfst Du selbstverständlicher Weise diesen „sich Selbst überschätzenden Menschen“ eine ordentliche Verrücktheit unterstellen.

Zu diesen - sich Selbst überschätzenden Menschen – gehörte eindeutig Immanuel Kant (1724 – 1804), der im Zeitalter der Aufklärung (für mich ist es das Zeitalter der Wirrnis) durch seinen kategorischen Imperativ jedem Menschen und demnach allen Menschen Merkmale unterstellt, die diese ganz sicher nicht haben und auch nicht diesbezügliche Gesetze erfüllen können – auch nicht bei bestem Willen!

 

Dieses Abgleiten – von Sinnvollem durch sittliche Lebensführung nach Cicero – hin zum NICHTS und der Bezugnahme auf das NICHTS (Gott) in selbstgefälliger Überhöhung - hin zum Sinnlosen - wurde dann als Würde in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung* (Declaration of Independence) vom 4. Juli 1776 festgezurrt.  

Dem unwidersprochen – und eher als Vorbild übernommen, da in vielen Teilen vorbildlich – wurde die jetzt „sinnlose Würde" in weiteren Gesetzgebungen festgeschrieben. Beispiel unser Grundgesetz Artikel 1: „Die Würde das Menschen ist unantastbar.“

* hier ein Auszug aus der amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776: „Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: daß alle Menschen gleich geschaffen sind; daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; daß dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten; daß wenn immer irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und diese auf solchen Grundsätzen aufzubauen (…).“

 

Mein Kommentar zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, die Würde betreffend: Zur Farbgebung: Lügen sind rot, richtig ist grün.

Es ist falsch - es eine Lüge, dass alle Menschen gleich geschaffen sind.

Es ist eine Lüge, dass es einen Schöpfer gibt der die Menschen mit „gewissen“ unveränderlichen Rechten ausgestattet hat. Wann und wo soll das gewesen sein???

Die Würde der Menschen ist unantastbar. Die Würde der Menschen ist unten tastbar und oben nicht feststellbar. Spruch von Ulrich H. Rose vom 19.01.2019

Zum Googlen: "Schlafschaf (systemrelevant oder systemkonform)"

Die Würde wird den allermeisten Menschen von den Würdenträgern vorenthalten. Ganz besonders deutlich wurde das in den Coronazeiten im Frühjahr 2020. Gedankenextrakt von Ulrich H. Rose vom 05.05.2020
Ich hoffe, dass die Macht der Mächtigen, des Geldadels und der Angesehenen stark infrage gestellt und massiv angetastet wird, damit endlich die Macht vom Volke ausgeht. Gedankenextrakt von Ulrich H. Rose vom 13.08.2020

Der Artikel 20 des Grundgesetzes:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Hier der Wortlaut dazu aus "Deutscher Bundestag zum Artikel 20 GG", herauskopiert am 13.08.2020:

Das Grundgesetz ist für den "Alltag" gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?

Adressat sind die Bürger

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.

Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.

Geschützt wird der Verfassungsstaat

"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".

So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.

"Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich"

Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. "Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich", schreibt er.

Der Widerstandsfall trete nicht ein, wenn "bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten" auftauchten, die Regierung Grundrechte verletze oder der "Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht" auflöse, argumentiert der frühere Bonner Rechtsprofessor. Das allein sei nicht ausreichend.

Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam

"Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf einzelne Rechtsverstöße, für die ohnehin Abhilfe besteht." Daher decke es auch nicht den zivilen Ungehorsam, der sich gegen einzelne Handlungen oder Einrichtungen richte, die als "rechtswidrig, unmoralisch gefährlich" empfunden würden – die Abschiebung eines Ausländers etwa, ein Verkehrsprojekt oder der Transport von Nuklearmaterial.

Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: "..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten "alle Mittel der Normallage" versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den "heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen", betont Isensee. Doch solange "Konflikte noch in zivilen Formen" ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange "friedlicher Protest noch Gehör" finden kann, dürften sie es nicht.

"Staat soll handlungsfähig bleiben"

Fast 20 Jahre fehlte ein solcher Widerstandsartikel in der deutschen Verfassung. Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine "Aufforderung zum Landfriedensbruch" (Carlo Schmid) ansah, fand er seinen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen.

Diese sollen die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dürfen vorübergehend auch Grundrechte einschränken. Aus Furcht vor Missbrauch dieser Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt war schließlich 1968 auch das Widerstandsrecht eingefügt worden. Doch den Ausnahmefall, die Voraussetzung, die es braucht, um überhaupt greifen zu können, hat es seitdem nicht gegeben. (sas/11.12.2013)

 

und hier:

Der korrigierte Artikel 20 des Grundgesetzes im Jahre 2020:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland war ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt ging mal vom Volke aus.

(3) Die Gesetzgebung ist nicht mehr an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung, an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen und die alten Grundrechte wieder einzuführen, wird mit aller Macht vorgegangen.

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Zur Machtausübung mit Corona durch das Unterstellen der Würde siehe:

"Die Chronologie des Coronawahnsinns" ab dem 12.03.2020 und

"Die Chronologie 2 des Coronawahnsinns" ab dem 26.11.2021

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Hier geht es weiter zu "Die Masse Mensch hat keine Würde"

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