Philosophie aus sich heraus.
Philosophie aus sich heraus.
 

Aktuelles ab dem 06.11.2020

Wenn der Hafer sticht und die Sonne scheint,

dann ist Corona noch sehr weit.

Kommt der nasskalte November ins Land,

dann schallt Karl Lauterbachs rufen aus dem Wald#:

Corona hier, Corona dort, Corona überall - an jedem Ort.

Die Masken auf, im Gleichschritt marsch,

sonst gibt's die spahn'sche Impfung* in den Arsch.

* wer dieser spahn'schen Impfung eine Doppeldeutung unterstellt - nicht mein Problem!

# Warum aus dem Wald? OberViVi Karl Lauterbach testet schon abgelegene Rückzugsgebiete für den Fall, dass der Volkszorn gegen ihn weiter anschwillt.

Endlich Opposition im bayerischen Landtag durch die AfD zum Thema Corona:

"Eine deutliche Abrechnung mit Söder und seiner CORONA-Politik"

aus der 59. Plenarsitzung vom 30.10.2020 in München von Prof. Dr. Ingo Hahn, AfD

 

Und jetzt etwas kaum Fassbares:

Deutsches Kinderhilfswerk:

Instrumentalisierung von Kindern durch Querdenken 711 verhindern! 05.11.2020

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk verurteilt die geplanten deutschlandweiten Aktionen der Initiative "Querdenken 711" vor Schulen gegen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf das Schärfste.

 

"Nach unseren Informationen sollen Kinder nächsten Montag auf dem Schulweg angesprochen, und ihnen eine unwirksame Maske mit einem Logo der Initiative und eine CO2-Messung unter dieser Maske angeboten werden, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine perfide Instrumentalisierung von Kindern zur Durchsetzung politischer Interessen. Dem muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ein Riegel vorgeschoben werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

"Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft alle Eltern in Deutschland dazu auf, ihre Kinder auf die geplante Aktion hinzuweisen und ihnen den Rücken zu stärken, damit sie sich nicht verunsichern lassen. Auch wenn das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht immer angenehm ist, lässt uns der Infektionsschutz leider derzeit keine andere Wahl. Wir fordern die Verantwortlichen der Initiative 'Querdenken 711' unmissverständlich auf: Finger weg von unseren Kindern!", so Krüger weiter.

 

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss alles dafür getan werden, damit das Recht auf Bildung in Schulen und Kitas während der Corona-Pandemie gewährleistet bleibt. Dazu gehört auch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum, um die steigende Zahl von Infektionen zu reduzieren und somit vor allem Risikogruppen zu schützen.

Kommentar: Dieses Kinderhilfswerk hat den Namen nicht verdient!

 

Nachtrag am 04.02.2023: Es müsste heißen: Kindermissbrauchswerk!

"Die Kirche ist ein Kindermissbrauchswerk des Teufels." Ende Nachtrag

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nachweislich gesundheitschädlich - ganz besonders stark für Kinder:

"Expertenteam präsentiert erdrückende mögliche Gesundheitsgefahren durch Masken" mit Unterstützung durch RA Reiner Fuellmich

Neugeborenen soll direkt nach der Geburt eine Maske aufgesetzt bekommen.

Bitte dieses Video weitergeben

oder diesen LINK hier von dieser Seite.

 

"Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig will die Pandemie mit Mitteln des Rechtsstaats und Zahlen des RKI und des Infektionsschutzgesetzes beenden"

 

 

Rheinische Post vom 05.11.2020:

Der Philosoph Nida Rümelin hält Senkung der Coronatodeszahlen von 90 Prozent für machbar und warnt vor Corona-Warn-App

 

Der Münchner Philosoph und frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin hält den Teil-Lockdown als Folge der steigenden Zahlen von Corona-Neufällen für zu grobschlächtig.

 

"Der Teil-Lockdown ist eine Notlösung, aber er wird sich nicht als nachhaltig erweisen, wir brauchen eine Strategie die bis in den Sommer trägt", sagte der Professor für Philosophie und politische Theorie an der Universität München der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

 

"Wir sollten uns darauf konzentrieren, Morbidität und Letalität von Covid-19 massiv zu senken, und das ist nur möglich, wenn man die ältere Generation und die gesundheitlich besonders Gefährdeten schützt. Wenn wir das in den europäischen Ländern realisieren, würden wir die Todeszahlen um mehr als 90 Prozent verringern." Er kritisierte, dass auch acht Monate nach dem Ausbruch der Pandemie die Alten- und Pflegeheime sowie Krankenstationen nicht zuverlässig geschützt würden, obwohl die allein für "mehr als die Hälfte aller Todesfälle in Europa verantwortlich sind".

Nida-Rümelin: "Wir haben mit Schnelltests, Sicherheitsschleusen und Masken unterdessen alle Voraussetzungen dafür, das präzise zu tun."

 

Zugleich kritisierte er die jetzige Corona-Warn-App. "Die jetzige App taugt wenig im Kampf gegen das Virus", sagte der frühere Minister im Kabinett Gerhard Schröders. Die Warn-App, so Nida-Rümelin, sei keine Hilfe bei der Nachverfolgung der Infektionsketten. "Stattdessen verlassen wir uns auf oft vage Erinnerungen der Infizierten und auf die Zettelwirtschaft in Gaststätten", ergänzte der Wissenschaftler.

Was ist das für ein Satz - der nächste! Verstehst Du den? Ein Satz, der auch noch am Ende das Wort "absolut" enthält. Dazu: "Wer Sätze mit absolut ausspricht, der weiß ganz sicher nicht, was da Unüberlegtes aus dem eigenen Mund herauskommt." und "Absolut, ein Modewort, welches ab Donald Trump, ab dem Lügenjahr 2016, inflationär verwendet wird." Achte mal drauf!

"Wir setzen in einer Krise, in der es um das Leben von Zehntausenden und die Gesundheit von Millionen geht, in der wir deswegen die Grundrechte von Artikel eins, dem Schutz des Lebens, über die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit, das Recht, einen Beruf auszuüben bis hin zu Besuchen von Verwandten und Freunden massiv einschränken, den Datenschutz absolut", sagte er weiter. Dabei sei der Datenschutz nur ein abgeleitetes Grundrecht. Nida-Rümelin: "Wir verzichten also auf das wirksamste Instrument in der Pandemie-Bekämpfung, weil wir in der ethischen Abwägung versagen. Das kann doch nicht sein."

Kommentar: Wie bitte? Was ist das für ein verschwurbelter Absatz? Ja nicht klar und deutlich formulieren, da konnte ja was richtig verstanden werden!

Das soll ein Philosoph sein, ein sogenannter Denker?!

Das ist ein Armutszeugnis, welches sich hier der Julian selber ausstellt.

Glaubst Du nicht - verstehst Du nicht?

Dann erst mal etwas Grobes, damit Du weißt wie ich über diesen Typen denke:

Dieser Vollidiot Julius Nida-Rümelin gibt sich systemkonform und erbärmlich.

1. Wie will dieser Arsch die Todeszahlen der Älteren und besonders Gefährdeten um 90% senken? - wenn man weiß, dass diese Menschen mit anderen Vorerkrankungen - ich nehme mal die gleiche Zahl - mit 90%iger Sicherheit innerhalb ca. 6 Monaten sterben werden?

2. Die Alten- und Pflegeheime sowie Krankenstationen sind nicht alleine für 50% der Todesfälle verantwortlich. Das ist so was von extrem dumm, das kann doch nie ein Philosoph, wie der Julian gesagt haben.

 

Vielleicht bin ich hier Fake News aufgesessen?

Wer kann mich hier zuverlässig aufklären???? - auch über die Aussage des verschwurbelten Absatzes an uhr304@gmail.com

 

Dann erfolgt sofort eine Korrektur und Entschuldigung an Julian!

 

Julius Nida-Rümelin ist gläubig, er glaubt* an die Jahrhundertlüge Corona. Das darf einem Philosophen nicht passieren. Philosophen sollten generell nicht glauben sondern denKen. Deshalb bezeichne ich mich seit 1999 auch nicht mehr hilfsweise als Philosoph, sondern als DenKer. Damals warf ich den Philosophen vor nicht zu denken und sagte, dass "99 von 100 Philosophen nicht denken können". Das kannst Du so - mit den Gänsefüßchen - googeln, besser ist:

"99 von 100 Philosophen können nicht denken"

* vielleicht muss er auch als erster und ehemaliger Kulturstaatsminister unter Gerhard Schröder daran glauben, dass es die Coronapandemie gibt, um seinen Posten in München zu behalten. Nur das wäre noch schlimmer, als nicht denken zu können. Zumindest muss sich Julian von mir gefallen lassen, dass ich ihn zu den 99 einreihe.

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Hörens- und Sehenswert:

7 Frauen appellieren an Väter, Mütter und menschliche Menschen zum Thema "keine Masken für Kinder!":

Celia von Hörschelmann Heilpraktikerin, Laura Reese Fachärztin,

Maja Garcia Lehrerin, Tanja Signus Sozialpädagogin, Christiane Ringeisen Rechtanwältin, Astrid Wichmann Traumatherapeutin, Sabine Wipfinger Kinderärztin - von Anwälte für Aufklärung:

"Generation 2020.  Kinder in Not vom 03.11.2020"

 

 

Simone Solga über "Markus Söder, den weißblauen Alpentaliban"

Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020

Du kannst diesen offenen Brief Dir auch anhören. Siehe dazu am Ende dieses Briefes den roten LINK

Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen Offener Brief zur Weiterleitung.

 

Wir sind eine Gruppe von Anwälten und machen uns größte Sorgen um unseren Rechtsstaat. Bei unserer Zulassung zur Anwaltschaft haben wir geschworen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Wir sehen uns daher dringend verpflichtet, auf die grobe Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen hinzuweisen und die Politik sowie die Gerichte zur Besinnung auf die Rechte und Werte unseres Grundgesetzes aufzufordern.

 

Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung

Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS-CoV-2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde.

Angesichts der enormen wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Tragweite des Lockdowns im Frühjahr 2020 halten wir daher schon die „Feststellung einer Epidemie von Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020 - 2 - nationaler Bedeutung“ mangels wissenschaftlicher Begründung und Abwägung für verfassungswidrig.

 

Die Behauptung einer „Epidemie“ ergibt sich jedenfalls nicht aus der Sterberate in Deutschland, die ausweislich der Sterbestatistik des statistischen Bundesamtes von Januar bis Mitte März 2020 vergleichbar war mit dem Jahr 2019, in den Wochen vom 16. Februar bis 15. März 2020 war die Sterberate sogar geringer. Es sind also nachweislich in den Wochen vor dem Lockdown nicht mehr Menschen gestorben als im Vorjahreszeitraum! Auch danach gab es keine Übersterblichkeit. Dennoch werden die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland seit März 2020 durch die Corona-Verordnungen aller Bundesländer in ihren Grundrechten in beispielloser Weise beschränkt. Gestützt werden diese Maßnahmen auf §§ 28, 32 IfSG.

 

Ein genauer Blick in dieses Gesetz und in die Medizingeschichte zeigt jedoch, dass das Infektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für diese einschneidenden Beschränkungen der gesamten Bevölkerung bietet.

 

Das Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die örtlich zuständigen Gesundheitsämter zur sorgfältigen Ermittlung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten. Erst dann dürfen notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden, allerdings nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern. Flächendeckende bundesweite Maßnahmen gegenüber 99,9 % der gesunden Bevölkerung erlaubt das Infektionsschutzgesetz nicht. Insbesondere sieht das Infektionsschutzgesetz keine Quarantäne von gesunden Menschen vor. Nur Menschen, die an der Lungenpest oder an hämorrhagischem Fieber erkrankt sind, müssen isoliert werden.

Das Infektionsschutzgesetz sieht auch keine Verpflichtung zum Tragen von Masken durch nahezu die gesamte gesunde Bevölkerung (99,9%) vor. Es sieht auch nicht die Schließung von Geschäften, Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen oder kulturellen Einrichtungen vor, von denen keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Noch nie zuvor in der Geschichte wurde zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien nahezu das gesamte Leben und die gesamte Wirtschaft heruntergefahren. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und Epidemien erfolgte bislang vielmehr so, dass Kranke beobachtet und gegebenenfalls isoliert wurden, nicht jedoch die gesamte gesunde Bevölkerung. Dennoch haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident/innen der Länder seit März 2020 den Menschen, der Wirtschaft, Kunst und Kultur, den Schulen, den Universitäten und weiteren Einrichtungen die massivsten Beschränkungen auferlegt, die das Land je gesehen hat. Als Begründung wurde die angeblich rasante Ausbreitung des Virus, die damit verbundene angeblich hohe Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020 - 3 - Todesgefahr und die Überlastung des Gesundheitssystems genannt, die durch das SARS-CoV-2-Virus ausgehe.

 

Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen

Die von den Landesregierungen nahezu jede Woche neu erlassenen CoronaVerordnungen sind verfassungswidrig, der zweite Lockdown seit dem 2. November 2020 ist grob verfassungswidrig und grundrechtswidrig. Denn die Landesregierungen sind zu einer solchen massiven Beschränkung von Grundrechten ausdrücklich nicht befugt.

So stellt schon das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für landesweite Lockdown-Maßnahmen dar. Darüber hinaus gilt für solche weitreichenden Maßnahmen aufgrund der Gewaltenteilung grundsätzlich der sogenannte Parlamentsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber selbst (also der Bundestag bzw. die Landtage) entsprechende Gesetze erlassen müssen und nicht etwa die Regierungen auf Basis von Verordnungen handeln dürfen. Allerdings sieht das Grundgesetz auch insoweit erhebliche Grenzen vor und verbietet eine Lahmlegung der Gesellschaft und der Wirtschaft, sowohl bundesweit, als auch landesweit als auch regional. Denn selbst im Kriegsfall, der hier nicht vorliegt, dürfte das Grundgesetz nicht so fundamental außer Kraft gesetzt werden, wie wir dies erstmalig erleben, Art. 115 a ff. GG. Auch der Bundestag darf folglich solche Maßnahmen nicht beschließen!

 

Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde

Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG und das darin verankerte Prinzip der Verhältnismäßigkeit verpflichten den Staat – und damit auch den Bundestag als Gesetzgeber - zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nur solche Maßnahmen zu ergreifen, die überhaupt geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen. Außerdem müssen unter mehreren geeigneten Mitteln die am geringsten belastenden Maßnahmen ergriffen werden (Prinzip der Erforderlichkeit). Vor allem müssen die hierdurch herbeigeführten Belastungen in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zwecken stehen, sie müssen also zumutbar sein. Außerdem erfordert das Rechtsstaatsprinzip und das in Art. 1 GG verankerte Recht auf Menschenwürde eine vollständige, sachliche und richtige Darstellung des Infektionsgeschehens. Dies alles passiert jedoch nicht. Vielmehr hören und lesen wir Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020 - 4 - seit Monaten täglich von steigenden Infektionszahlen und davon, dass wir wieder kurz vor einer Katastrophe stünden. Dabei werden der Bevölkerung ganz wesentliche Fakten und Erkenntnisse sowohl der Weltgesundheitsorganisation als auch vieler deutscher und internationaler Ärztinnen, Ärzte und Wissenschaftler verschwiegen, obwohl diese Kenntnisse zur Beruhigung der Menschen und zur Entspannung der Situation beitragen würden.

 

Was uns die Regierungen und das RKI verschweigen 

- Sie verschweigen, dass bis zum heutigen Tage trotz millionenfacher Testung weniger als 0,72 % aller Bürger in Deutschland positiv getestet wurden, und somit 99,27 % der Bevölkerung weder positiv getestet, noch infiziert und vor allem nicht erkrankt, also gesund sind. Sie sprechen dennoch von einer Pandemie bzw. einer drohenden Katastrophe.

- Sie verschweigen, dass ein positiver PCR-Test nichts über eine tatsächliche Erkrankung aussagt. Denn der millionenfach eingesetzte PCR-Test ist zur Diagnostik und zur Feststellung einer Erkrankung ungeeignet.

- Sie verschweigen, dass nur der sogenannte CT-Wert Hinweise auf eine relevante Viruslast angibt. Dieser CT-Wert wird jedoch vom RKI seit Monaten nicht bei den Laboren abgefragt.

- Sie verschweigen bei der Angabe der „Infektionszahlen“, dass lediglich etwa 5 % aller positiv getesteten Menschen überhaupt Symptome des SARS-CoV-2-Virus zeigen. Bei vielen Millionen Testungen gab es bislang etwa 600.000 positive PCR-Testergebnisse. Erkrankt waren davon nachweislich jedoch nur ca. 30.000 Menschen.

- Sie verschweigen in der täglichen Berichterstattung insbesondere die Tatsache, dass die meisten dieser 5 % Erkrankten nur milde grippeähnliche Symptome aufweisen.

- Sie verschweigen, dass das Risiko einer Sterblichkeit durch Corona nach Angabe der WHO bei nur ca. 0,2 % liegt. Von 30.000 Erkrankten sterben also nur 60 Menschen. Dies ist keine Epidemie von nationaler Tragweite.

- Sie verschweigen bei der Angabe der täglichen Corona-Toten, dass laut Statistischem Bundesamt jeden Tag etwa 2.600 Menschen, jeden Monat etwa 80.000 Menschen und jedes Jahr ca. 950.000 Menschen in Deutschland sterben.

 

Was sie uns noch verschweigen

- Sie verschweigen bei der Behauptung von ca. 10.000 Corona-Toten, dass es das RKI unterbunden hat, die angeblich an Corona verstorbenen Menschen zu obduzieren, um das Corona-Virus nachzuweisen.

- Sie verschweigen, dass die angeblichen Corona-Toten fast alle schwer vorerkrankt, im Durchschnitt 82 Jahre alt waren, und damit grundsätzlich ein höheres Sterberisiko hatten. - Sie verschweigen, dass eine Überlastung der Kliniken nie vorlag und auch nicht droht, das Gesundheitswesen vielmehr durch millionenfache Testungen und durch die gesundheitlichen und psychischen Folgen aufgrund des Lockdowns massiv belastet wird. - Sie verschweigen, dass das RKI und die Bundesregierung bereits im Jahr 2009/2010 bei der Schweinegrippe eine ungeheure Vielzahl von Toten behauptet hat, während es tatsächlich nur wenige Tote gab.

- Sie verschweigen, dass die Regierung bereits bei der Schweinegrippe Millionen Impfdosen entsorgen musste, weil auch die Schweinegrippe keine todbringende Krankheit war.

- Sie verschweigen, dass die Kliniken im Frühjahr und Sommer 2020 fast leer standen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit gingen und in all diesen Monaten hunderttausenden Patienten notwendige Operationen und Behandlungen vorenthalten wurden.

- Sie verschweigen, dass in den letzten Jahrzehnten in unzähligen Studien die Unwirksamkeit von Alltagsmasken belegt wurde, selbst von der WHO.

- Sie verschweigen, dass das Tragen von Masken nachweislich zu einer höheren Erkrankungs- und Sterberate gerade bei Corona führt.

- Sie verschweigen uns insbesondere die Begründung der Inzidenzzahl von 50 je 100.000 Einwohner für die Einstufung als „Risikogebiet“: Denn auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums ist nachzulesen, dass es sich bei diesem Verhältnis um eine „seltene Erkrankung“ handelt.

 

Unlautere und sittenwidrige Informationen

Würden Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten so viele wesentliche Fakten und Aspekte verschweigen, müssten sie mit enormen Schadensersatzklagen rechnen und bei vorsätzlichem Verhalten sogar mit strafrechtlichen Sanktionen, §§ 823 ff BGB, §§ 223 ff StGB. Im allgemeinen Geschäftsverkehr stellt das Vorenthalten und Verheimlichen wesentlicher Informationen eine Irreführung dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 300.000,- € oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden, §§ 5a, 16, 20 UWG. Darüber hinaus ist der Unternehmer zum Schadensersatz verpflichtet, § 9 UWG.

 

Der PCR-Test ist nachweislich nicht zur Diagnostik geeignet, er hat eine erhebliche Fehlerquote und ist vor allem nicht geeignet, tatsächliche Infektionen festzustellen. Es ist gesetzlich verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, § 4 Abs. 2 Medizinproduktegesetz (MPG). Ein Verstoß hiergegen ist sogar strafbar, § 41 MPG. Eine Irreführung durch Unterdrücken wahrer Tatsachen verwirklicht schließlich den Straftatbestand des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch, wenn dies mit der Absicht geschieht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

 

Pflicht zur Information und Aufklärung

Es ist nach dem Infektionsschutzgesetz die Pflicht des RKI und des Gesundheitsministeriums sowie der Gesundheitsämter, die Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung zu informieren und aufzuklären, § 3 IfSG. Diese Informationen müssen sachlich, nachprüfbar und wissenschaftlich fundiert sein, um den Menschen eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung zu ermöglichen. Eine umfassende Aufklärung und Information findet jedoch seit März 2020 nicht statt. Vielmehr wird bis zum heutigen Tage die Bevölkerung in unethischer und rechtsstaatlich höchst bedenklicher Weise verunsichert und im Ungewissen gelassen, obwohl weder das Gesundheitssystem an seine Grenzen gelangt ist, noch eine höhere Sterblichkeit zu verzeichnen war. Selbst die WHO als führende Gesundheitsorganisation hat inzwischen veröffentlicht, dass Corona viel ungefährlicher ist als bisher angenommen. Die WHO gibt die Sterblichkeit bei Corona-Infektionen selbst mit nur 0,2 Prozent an.

 

Dies ist alles andere als eine Epidemie, wie auch die Belegungszahlen in den Kliniken, insbesondere die Inanspruchnahme der Intensivbetten zeigen. Es drohte zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland, und sie droht auch künftig nicht.

Dies konstatiert sogar das Bundesverfassungsgericht: „Das zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (Juli 2020) erkennbare Infektionsgeschehen und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten lassen es in Deutschland nicht als wahrscheinlich erscheinen, dass hier die gefürchtete Situation der Triage eintritt.“ (BVerfG, Beschl. v. 16.7.2020 – 1 BvR 1541/20).

 

Die Pflicht des Staates zum Schutz der Bürger

Der Staat ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 2 GG. Er ist daher nicht berechtigt, durch irreführende Aussagen, insbesondere durch Verschweigen wesentlicher Umstände und Zahlen, die eigene Bevölkerung derart zu verunsichern.

Ein solcher Umgang mit der eigenen Bevölkerung verstößt auch gegen Art. 1 GG:

Die Achtung der Menschenwürde gebietet es, dass der Staat seine Bürger umfassend aufklärt, zur Eigenverantwortung aufruft und sie beruhigt, anstatt bei einem großen Teil der Bevölkerung massive Ängste zu schüren. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG. Dies bedeutet, dass nicht nur der Staat oder „die anderen“, sondern wir selbst persönlich dafür verantwortlich sind, uns mit geeigneten Maßnahmen vor Infektionen zu schützen. Wer also eine Infektion scheut, bleibt zuhause. Wer zum Schutz eine Maske tragen will, darf dies freilich tun. Eine Verpflichtung aller Menschen, im öffentlichen Raum sowie in Schulen und weiteren Institutionen eine Maske zu tragen, die von Prof. Drosten selbst noch im März 2020 als wirkungslos bezeichnet wurde, stellt einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Integrität dar.

Dies gilt umso mehr, als etwa 40 internationale Studien die Wirkungslosigkeit der Masken belegen und eine Vielzahl von Ärzten und Eltern von massiven körperlichen Beeinträchtigungen berichten. Der Staat hat seine Bürger im Übrigen nicht nur gegen Corona zu schützen, sondern auch gegen andere Gesundheitsgefahren. Denn eine Infektion mit Corona gehört ebenso zum Lebensrisiko wie eine Infektion mit dem Grippevirus.

Das Bundesverfassungsgericht zum Lebensrisiko durch Corona Auch das Bundesverfassungsgericht stellt dies fest: Die Verfassung bietet keinen vollkommenen Schutz vor jeglicher … Gesundheitsgefahr. Dies gilt umso mehr, als ein gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. (BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020, 2 BvR 483/20)

Wir Anwälte fordern die sofortige Aufhebung der „Epidemischen Lage von nationaler Bedeutung“ Wir fordern daher sowohl die Regierungen als auch alle Abgeordneten als auch die Gerichte dazu auf, umgehend die Rechte der Bürger wieder herzustellen, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der von dem SARS-CoV-2-Virus tatsächlich ausgehenden Gefahr vorzunehmen und insbesondere die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ umgehend aufzuheben. Denn eine solche Feststellung muss auf wissenschaftlich und medizinisch fundierten Daten basieren. Es ist daher zwingend notwendig, die Zahl der tatsächlich Erkrankten, insbesondere die Zahl der Schwererkrankten und vor allem die Zahl der (nachweislich an Corona verstorbenen) Toten zu benennen.

 

Diese Zahlen müssen zu anderen Erkrankungen und Todesursachen ins Verhältnis gesetzt werden. Unbrauchbare PCR-Tests dürfen jedenfalls keine Grundlage für die Behauptung einer Epidemie darstellen. Insbesondere bei düsteren Hochrechnungen mit Exponentialkurve ist Vorsicht geboten: Denn es war gerade das RKI, das sich mit solchen Hochrechnungen bereits bei der Schweinegrippe im Jahr 2009/2010 fundamental geirrt hat. Dennoch findet ein wissenschaftlicher und medizinischer Diskurs nicht statt, ganz im Gegenteil: Es werden kritische wissenschaftliche, ärztliche oder juristische Stimmen diffamiert, in den Medien als „Rechte“ oder „Verschwörungstheoretiker“ angeprangert, Homepages werden gesperrt, Äußerungen und Videos in den sozialen Medien gelöscht, Ärzten wird bei Ausstellung von Attesten mit Strafanträgen und Hausdurchsuchungen gedroht, Anwälte und Corona-kritische Journalisten werden sogar verhaftet. Wir beobachten hierdurch eine Erosion des Rechtsstaats, die mit dem Grundgesetz fundamental unvereinbar ist.

 

Willkürliche Festsetzung des Inzidenzwerts

Der zweite Lockdown wurde aktuell – erneut unter grober Missachtung der Grund- und Freiheitsrechte – in allen Bundesländern verkündet. Museen, Theater, Sporteinrichtungen, Bars und Restaurants wurden erneut geschlossen. Alte und kranke Menschen werden wieder isoliert, gesunde Erwachsene und Kinder mit positivem PCRTest werden „abgesondert“, Menschen dürfen sich nicht mehr ungehindert treffen, vom Reisen wird dringend abgeraten, der Bevölkerung wird millionenfach eine Maske aufgezwungen, obwohl Nutzen und Schaden einer Maske niemals wissenschaftlich abgewogen wurden. Es wird sogar zur Denunziation derjenigen Menschen aufgerufen, die keine Maske tragen. Ärzte verweigern aus Angst vor Repressionen und Sanktionen die Ausstellung von Attesten selbst bei Menschen mit Atemwegsbeschwerden und weiteren schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen. In Gesundheitsämtern kommt das Militär zum Einsatz, um die verfassungswidrigen Quarantäneanordnungen zu unterstützen und durchzusetzen. Die Einstufung als „Risikogebiet“ im In- und Ausland beruht allein auf dem sogenannten Inzidenzwert von 50 Positivtests je 100.000 Personen. Dies ist vollkommen willkürlich: Denn 50/100.000 (inzwischen ohne jedwede medizinische Evidenz sogar reduziert auf 35/100.000) entspricht hochgerechnet dem, was das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage als „seltene Erkrankung“ beschreibt: „In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind.“ Wie zuvor dargestellt, bedeutet der Positivtest nicht zugleich eine Erkrankung. Denn nur 5 % aller positiv getesteten Personen erleiden eine – meist mild verlaufende - Erkrankung. Dies sind zwei bis drei Personen von 100.000! Trotz dieses „Seltenheitswerts“ müssen die Menschen gravierendste Beschränkungen hinnehmen. All dies verstößt eklatant gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und gegen das Willkürverbot.

 

Die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz 

Das Verschweigen wesentlicher Informationen verstößt gegen die Pflicht des Staates zur wahrheitsgemäßen Aufklärung der Bevölkerung nach § 1 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz. Die Behauptung einer Epidemie von nationaler Tragweite sowie die Festlegung eines Inzidenzwertes von 50/100.000 verstoßen gegen das Willkürverbot: „Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.“ BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88.  Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen gegenüber gesunden Menschen stellt eine Freiheitsberaubung dar, § 239 StGB. Denn die Freiheit der Person ist unverletzlich, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG. Das Infektionsschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für tage- oder wochenlange Quarantänemaßnahmen gegenüber Gesunden.  Die Anordnung einer generellen Maskenpflicht auch für gesunde Menschen ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG. Denn in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dürfen alle Menschen selbst frei entscheiden, ob und wie sie sich gegen Krankheiten und andere Lebensrisiken schützen. Die Behauptung, man schütze durch das Tragen seine Mitmenschen, ist angesichts der tatsächlichen Krankheits- und Todeszahlen ein Missbrauch des Begriffs der Solidarität. Die Androhung und Festsetzung von Bußgeldern stellt daher eine Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Die Anordnung der Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen stellt eine Körperverletzung dar sowie eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Lehrer und Schulleitungen, §§ 223, 225 StGB. Denn es gibt keine wissenschaftliche Evidenz darüber, dass die Masken tatsächlich hilfreich sind, ganz im Gegenteil. Die Masken führen gerade bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen zu Schwindel, Konzentrationsstörungen und Atemnot. Die Aufforderung, Menschen ohne Maske zu denunzieren, verwirklicht den Straftatbestand des § 111 StGB. Denn gesunde Menschen stellen keine Gefahr für die Bevölkerung dar, sie sind „unschuldig“. Wer Unschuldige verfolgt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, § 344 StGB.

Der Einsatz von Soldaten in den Gesundheitsämtern, in Schulen und im zivilen Leben ist verfassungswidrig, Art. 87a GG. Denn ein Ausnahmezustand liegt schlichtweg nicht vor.

 

Wir Anwälte fordern zu rechtsstaatlichem Handeln auf

Wir Anwälte sehen in dem Verhalten der Bundesregierung und der Landesregierungen, insbesondere in den massiven Beschränkungen durch die Corona-Verordnungen eine große Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die freiheitlichdemokratische Grundordnung nach Art. 20 GG. - Wir fordern daher alle verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dazu auf, umgehend zu rechtsstaatlichem Handeln zurückzukehren und sämtliche CoronaVerordnungen und Allgemeinverfügungen aufzuheben! Denn diese sind eklatant verfassungswidrig. - Wir fordern alle Abgeordneten des Bundestages dazu auf, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung sofort aufzuheben und künftig die Einhaltung der Grundrechte des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Rechtsstaatsprinzips strengstens zu beachten. - Wir fordern alle Abgeordneten des Bundestages dringend dazu auf, sich entschieden gegen die weiteren Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 29.10.2020 und 3.11.2020) zu stellen. Denn dieses Gesetz sieht weitere massive und grob verfassungswidrige Beschränkungen der Grundrechte aller Bürger in Deutschland vor, insbesondere der geplante § 28 a Infektionsschutzgesetz. - Wir fordern unsere 167.000 Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen in Deutschland dazu auf, ihr Schweigen zu brechen, sich an ihren Eid zu erinnern und bei der Wiederherstellung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland mitzuwirken. - Wir fordern alle Richterinnen und Richter in Deutschland dazu auf, dem von ihnen geleisteten Eid zu folgen und das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben. Die Gerichte müssen daher die Sachverhalte sorgfältig aufklären, wissenschaftliche Studien, Kritik und Gegenstimmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, die Grundrechte wahren und insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip anwenden. - Wir fordern alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dazu auf, sämtliche Bußgeld- und Strafverfahren basierend auf den Corona-Verordnungen gegen die Bürger einzustellen, die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen festzustellen und gesundheitsbeeinträchtigende Maßnahmen als Körperverletzung strafrechtlich zu verfolgen.

- Wir fordern die Medien dazu auf, das Presserecht zu beachten und alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen, auch kritische Meinungen abzubilden und Diffamierungen zu unterlassen.

- Wir fordern die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Eltern dazu auf, die Kinder vor erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Maske sowie vor Erkältungen und Lungenentzündungen durch kalte Klassenzimmer in der kalten Jahreszeit zu schützen.

- Wir fordern alle Ärztinnen und Ärzte dazu auf, sich auf ihren Eid und auf die Deklaration des Weltärztebundes zu besinnen: Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich: mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. … Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.

- Wir fordern alle Menschen dazu auf, sich gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Denn Recht darf dem Unrecht niemals weichen!

 

Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020 - 13 - Anwälte für Aufklärung Andreas Ackermann Heike Lotze Karin AdrianLucia Alfonso Ralf Ludwig Gabriela Elena Balta Gesa Mielcke Beate Bahner Andreas Mildenberger Christian Becker Christian Moser Jens Biermann Elena Mühle-Stein Elmar Brehm Gordon Pankalla Dr. Michael Brunner Harriet Pigorsch Kathrin Cetani Georg K. Rebentrost Gabriele Curschmann-Käsinger Matthias Richter Thomas Doering Christiane Ringeisen Stefan Dzierzenga Alexander Roth Daniel Ferber Kathrin Ruttloff Holger Fischer Dirk Sattelmaier Tobias Gall Raymond Schäfer Britta Gedanitz Stephanie Schäfer Rembert Gierhake Sylvette Schäfer Henning C. Hacker Sabine Katja Schebur Markus Haintz Regina Scherf Anna Hartmann Ludmila Schmidt Dr. Volker Holzkämper Karl Schmitt-Walter Susann Hüttinger Ute Sieben Thomas Jürs Gisa Tangermann Jens Kan Göran Thoms Luitwin Kiefer Diana Timpe Dr. Christian Knoche Olaf Treske Michael Koslowski Riza Giray Tuna Helmut P. Krause Edgar Überall Edgar R. Krein Oliver Völsing Ivan Künnemann Maik Weise Ilka Lang-Seifert Britta Werthmann Cornelia Letsche Kyra Wilde-Marschner Frank Linzer Katja Wörmer

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Die Chronologie des Coronawahnsinns. Sterbehilfe durch Corona. Ulrich H. Rose vom 09.09.2020
Demo gegen den Coronawahnsinn in Leipzig am 07.11.2020

LIVE stream: "Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen in Leipzig" 6Stunden 15Minuten

 

Die Demontrationszahlen gaben die Pripansch-Medien am Abend mit 20.000 an.

Es waren gewiss nicht Zehntausende, es waren ca. Hunderttausend.

Hier ein LINK zu "Polizei löst Querdenken"-Demo in Leipzig auf" mit 4 Livestreams vom Tage. Ich denke, dass noch weitere Videos folgen werden.

 

Samuel Eckert,Querdenker erzählt in fast 2 Minuten über seine beschwerliche Anfahrt nach Leipzig. 5 Polizeikontrollen müsste er über sich ergehen lassen.

"Samuel Eckert über die Anfahrt Leipzig und zur Demo am 07.11.2020"

und "Corona-Demo in Leipzig in 90 Sekunden"   und 15 Minuten:

"Demonstration Leipzig 07.11.20 Demonstranten ziehen abends friedlich durch die Stadt"

und "Rechtsanwalt Ralf Ludwig über Demoschwierigkeiten in Leipzig" 2 Minuten

 

Und die SZ am Abend des 08.11. zu Leipzig: Ausschreitungen nach Querdenker-Demo in Leipzig. Etwa 4500 Teilnehmer demonstrieren am Samstag größtenteils ohne Mundschutz und dem nötigen Abstand gegen die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Die Polizei bekommt das alles im Detail mit, unternimmt aber im Grunde nichts dagegen.

Kommentar dazu: Die SZ mit Hauptsitz in München muss scheinbar dem Kindesschänder Maskus Söder gefällig sein und systemkonform berichten. Was sind das nur für traurige Gestalten dort. Ich sage ja zu diesen systemkonformen Journalisten schon seit Monaten Lügneristen. Ganz sicher sind die Teilnehmerzahlen mit 4500 der SZ am höchsten daneben-gegriffen. Was soll man da noch sagen und machen? Abbestellen!

Wer glaubt dass die Welt nur mit Coronaschutzmaßnamen zu retten ist der glaubt auch dass Tiere in Schlachthöfen am besten aufgehoben sind. Spruch von Ulrich H. Rose vom 03.04.2020 zum Coronawahnsinn

Der Merkur.de heute: Die täglichen Coronavirus-Neuinfektionen haben in Deutschland die 23.000er-Marke gerissen. Auch die Positivquote der Tests nimmt zu.

Kommentar: Wer diesem Quatsch, wer dieser Panikmache glaubt - selbst schuld!

Nur angenommen, wir glauben diesen Zahlen, dann sind das 23.000 Neuinfektionen am Tag bei 83.000.000 Einwohnern in Deutschland.

Dann haben wir 23.000/83.000.000 = 0,000277 = 0,0277% Infizierte am Tag.

Diese hohe Zahl und das an einem Tag, das ist eine wahnsinnig hohe Zahl.

Alle Bezirke in Deutschland sind rot eingefärbt.

Jetzt ohne Sarkasmus:

Auch diese Zahlen rechtfertigen keine Pandemie und keine Einschränkungen - welcher Art auch immer!

Wehrt Euch gegen diesen Wahnsinn!

Der Coronazahlen-Verkünder Lothar Wieler

 

 

 

Ein dieser Schwerstverbrecher und Verschwörer gegen das Volk!

"Türkische Lira auf Rekordtief. Erdogan entlässt Zentralbankchef"

Diese Nachricht sieht für mich so aus: Türkische Lira auf Rekordhoch.

Im Dez. 2017, als ich in die Türkei übersiedelte, bekam ich für einen Euro 4,65 TL, heute sind es 10.18 TL. Das sind 219% mehr, die ich nach 3 Jahren an TL bekomme. Alles in allem - mit den beiden Rentenerhöhungen habe ich ca. 230% mehr an türkischen Lira (TL) Super!  Die Preise sind teilweise etwas hoch gegangen, so um die 25%. 

Das mit eingerechnet habe ich immer noch 175% mehr Geld zu Verfügung bei Preisen, die bei Lebensmitteln ca. 1/3 und bei Kleidung ca. 1/5 der deutschen Preise ausmachen.

Ich fühle mich hier, wie ein gut bezahlter Rentner, der mit seiner Rente auskommt. Damit kann ich mit Luba 2 Mal/Jahr nach Deutschland oder Österreich fliegen und dort jeweils 1-2 Wochen bleiben - wenn nicht gerade die Irren bei uns den Corona-Notstand ausgerufen haben - und habe immer noch die Möglichkeit etwas zurückzulegen, um mir evtl. ein gebrauchtes Auto leisten zu können.

In Deutschland konnte ich mit meiner damaligen Rente - bei 150.-€/Monat übrig für Bahnfahrten, für Zeitungen, für 2-malige Gasthausbesuche - pro Monat max. 100.-€ sparen. Das ersparte Geld ging dann nach 3 Jahren Sparen für eine Honda mit 110ccm (steuerfrei) für 1.800.-€ drauf. Die Honda deshalb, weil dagegen ein Elektrorad - auf längerer Sicht - zu teuer gewesen wäre.

Nochmal zur Erinnerung für Diejenigen, die nicht wissen - oder hier nicht nachgelesen haben, wie ich seit Anbeginn meines Lebens  unterwegs bin: Glücklich!

Ich bin in mir geschlossen glücklich.

Übrigens: Glücklich sein schließt zufrieden sein mit ein.

Dieses Bild beschreibt am Besten, wie ich unterwegs bin:

 

In mir geschlossen glücklich.

 

Und das seit über 20 Jahren zeitlos.

 

Ein Jahr ist für mich wie eine Ewigkeit.

Mit dem 45. Lebensjahr bin ich in die Ewigkeit eingetaucht. Seitdem steht die Zeit für mich still.

Als Ergänzung dazu passt Einsamkeit.

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat Hinweise darauf, dass Pflegeeinrichtungen erneut damit begonnen haben, Heimbewohner wegen der Corona-Infektionsgefahr zu isolieren.

Siehe dazu "Warum macht Einsamkeit krank?"

und "Wie uns Einsamkeit krank macht" vom Dez. 2019, unter anderem mit Katharina, der professionellen Kuschlerin.

Beide Videos sprechen eindeutig gegen den derzeitigen Coronawahnsinn, besonders gegen das Isolieren von alten Menschen.

 

Ich bin bei mir und war noch nie einsam!

"Wie kommst Du zu Dir selbst?"

Aktuell vermisse ich - Schäufele, Bratwurst, Schweinebraten. Das ist nicht Einsamkeit!

Ich vermisse die Gemütlichkeit und die Atmosphäre in einem guten Wirtshaus in Bayern - im Donisl, beim Kreitinger, beim Rossini in Schwandorf, beim ... - gerade jetzt, wenn es Draußen kalt und ungemütlich ist. Oh, das geht ja aktuell in Deutschland nicht wegen dem Lockdown. Wie kann man/frau sich das ALLES gefallen lassen?

Die Antwort ist ganz einfach: Man muss eine Voraussetzung haben, man muss gläubig sein! Daran glauben, dass die da Oben das Beste für uns wollen. Es ist fast so:

Die da Oben wollen das Beste für sich - dafür missbrauchen sie Dich

Ulrich H. Rose vom 08.11.2020

Die da Oben wollen das Beste für sich - dafür missbrauchen sie Dich! Spruch von Ulrich H. Rose vom 08.11.2020
Das beste Mittel jeden Tag gut zu beginnen ist beim Erwachen daran zu denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tage eine Freude machen könne. Friedrich Nietzsche

Jens Spahn, der Anti-Nietzsche!

Bei ihm heißt es:

Das beste Mittel jeden Tag gut zu beginnen ist beim Erwachen daran zu denken, ob ich nicht wenigstens viele Menschen an diesem Tage in Angst und Schrecken versetzen könne.

Und hier eine Buchbeschreibung von Friedrich Nietzsche zu "Der Antichrist":

Das Christentum ist eine lebensfeindliche Religion. Die gesunden und kräftigen Instinkte des starken, unabhängigen Menschen gelten dem Christentum als böse. Für alles Niedrige, Schwache und Missratene hingegen ergreift es Partei, indem es das Mitleid zur Tugend erklärt. Das Mitleid aber widerspricht allen lebenserhaltenden Instinkten – es ist kräftezehrend und es vermehrt Leiden durch Ansteckung. Die lebensfeindliche Tendenz, die darin zum Ausdruck kommt, beweist den nihilistischen Charakter des Christentums. Was im Nihilismus allerdings „Nichts“ heißt, wird im Christentum zu „Jenseits“, „Gott“ oder dem „wahren Leben“. Gott wird zum Nichts und das Nichts wird damit erstrebenswert. Aus der Buchbeschreibung zu „Der Antichrist“ von Friedrich Nietzsche" in getabstract.com

Hier nochmal das fett hervorgehobene - auf Jens Spahn gemünzt:

Für alles Schwache hingegen ergreift es Partei, indem es das Mitleid zur Tugend erklärt. Das Mitleid aber widerspricht allen lebenserhaltenden Instinkten – es ist kräftezehrend und es vermehrt Leiden durch Ansteckung. Die lebensfeindliche Tendenz, die darin zum Ausdruck kommt, zeigt uns Jens Spahn tagtäglich aufs Neue.

Deshalb, mein furchtbarer OberViVi Jens Spahn nochmal der Spruch von Friedrich Nietzsche für Dich - und beherzige ihn:

Das beste Mittel jeden Tag gut zu beginnen ist beim Erwachen daran zu denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tage eine Freude machen könne. Friedrich Nietzsche

 

Und sehr sehr sehr sehr hörenswert:

Lisa Fitz über den "Lockdown light"

 

Laut Arbeitsschutzgesetz dürfen Masken maximal 2 Stunden getragen werden, danach muss 1/2 Stunde Pause gemacht werden: "Rechtsanwalt Ralf Ludwig über die Haftung der Arbeitgeber, die Masken anordnen"

Ab Montag, den 09.11.2020 haben viele Schulleiter angekündigt sich daran zu halten, oder die Masken ganz zu verbieten, da sie für Schäden durch das Masketragen persönlich haftbar sind.

 

Es kommen Tribunale auf die Regierenden zu:

"Journalist Anselm Lenz fordert die Bundesregierung zur Wahrheit auf"

 

Und für junge Menschen unter 75 Jahren

und besonders für ganz junge Menschen unter 30 Jahren:

"Animationsfirm zur Erklärung von Faschismus von früher und jetzt"

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Montag, der 09.11.2020: Der 31. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer.

Grundsätzliches zu den Menschen in vier Schritten. Von Ulrich H. Rose am 09.11.2020, zum 31. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer

Zum Kopieren:

Grundsätzliches zu den Menschen in 4 Schritten:

 

1. 90% der Menschen sind dumm bis strohdumm.

1.1. Beweis: 90% glauben – auch an den Coronawahnsinn

1.2. Begründung: Dem Herdentrieb geschuldet und der Panikmache.

 

2. Dumm sind immer nur die Anderen

1.1. Beweis: Die Menschen können Fehler kaum bis nicht zugeben.

1.2. Begründung: Siehe dazu „Der blinde Fleck beim Denken

 

 

3. Nach 1+2 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Weltenlauf von der Dummheit der Menschen bestimmt ist, nur Keiner daran Schuld hat.

1.1. Beweis: Kein „Führer“, ob weltlich oder spirituell hat sich zu seiner Teilschuld dazu geoutet.

1.2. Begründung: Je mehr Macht ein Mensch hat, umso weniger kann und will er Fehler zugeben.

 

4. Lerneffekte aus1 bis 3 gibt es nicht. Somit wird sich die Dummheit der Menschen - egal welche es auch sein mag - immer wiederholen.

1.1. Beweis: Drittes Reich und der derzeit ablaufende Coronawahnsinn sind bei den Agierenden und den Reagierenden deckungsgleich. Festzustellen an der Zunahme von Angst und Denunziantentum.

1.2. Begründung A: Der Mensch ist nicht lernfähig

       Begründung B: Der Mensch ist zu dumm, um lernfähig zu sein.

       Nicht verstanden: Dann beginne von Vorne!

 

Ulrich H. Rose vom 09.11.2020

zum 31. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer

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Und die Meldung des Tages am 09.11.2020: Das Duo BioNTech/Pfizer (D/USA) stellten heute eine Impfstoff gegen Corona vor - und das Wichtige - mit 90%iger Sicherheit. Das passt gut zu den 90% Gläubigen.

Wer's glaubt, der wird geimpft? Nein, erst die Risikogruppen, denn bei denen kann der Impfstoff nicht mehr viel Schaden ausrichten, da von diesen Menschen erwartet wird, dass sie sowoeso in absehbarer Zeit aus dem Leben scheiden.

Mein Vorschlag: Zuerst die Virologen, Politiker und Journalisten, den Verschwörern gegen das Volk, impfen. Dann abwarten, was passiert.

 

Nein, die Meldung des Tages ist die: Der RA Markus Haintz fordert der Nachweis zu den sogenannten Corona-Infektionen. Da dieser Nachweis nicht erbracht werden kann ... - aber höre selbst.

 

Hier der Link zu "Grundsätzliches"

 

Hier geht es weiter zu "Aktuelles ab dem 10.11.2020"

mit dem interessantesten Video zur Coronademo in Leipzig und der Aufklärung - in Bildern - wie ARD und ZDF zu ihren gestellten Bildern in den Abendnachrichten kamen.

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