Philosophie aus sich heraus.
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Datenschutz-Grundverordnung

Ulrich H. Rose, begonnen am 01.06.2018

Die Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO 2016/679

Gültig ab dem 25.05.2018

Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele

 

  (1)  Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen* bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. * Eine natürliche Person ist ein Mensch in seiner Funktion als Rechtssubjekt, also jemand, der Rechte und Pflichten innehat. Ab dem Zeitpunkt seiner Geburt ist ein Mensch rechtsfähig.

   (2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

 

  (3)  Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

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Mein Kommentar zum Artikel 1 der Datenschutzgrundverordnung:

Widersprechen sich da nicht Punkt (2) und Punkt (3)?

 

Verstehe ich da was flasch?

Einmal sollen die Rechte auf Schutz personenbezogener Daten geschützt werden und dann - unter (3) - deren freier Verkehr weder eingeschränkt noch verboten werden.

Ist das auch nur wieder ein Schlupfloch, um Winkeladvokaten größeren "Spielraum" = Interpretationsmöglichkeiten zu geben?

 

Bevor ich hier weiter Gedanken verschwende bitte ich um Deine Hilfe.

Kannst Du mir diesen Wiederspruch auflösen, oder existiert dieser Wiederspruch auch für Dich?

 

Antworten dazu an ulrichhrose@web.de  Vielen Dank!

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Stichworte für mich zur weiteren Bearbeitung:

Gleichstellungsbeauftragte, (ER DAW 29)

Helmut Schmidt in der NSA-Farce. (Nr. 256)

Kommt da nicht ein weiterer Drache - mit seinen unberechenbaren und vorhersehbaren Auswirkungen - auf uns zu, der den - in sich - verlogenen Menschen nur vorgaukelt, dass diese Verlogenheit zu beherrschen sei?

Zumindest eins ist sicher: Die Wutbürger (ER DAW 27) bekommen weiter Nahrung - trotz scheinbarer Lösungsversuche durch die DS-GVO. Warum nicht gleich ins Dark-Netz? Letztendlich wird ganz sicher alles von Kriminellen geknackt und dann auch kriminell genutzt. Was bringts? Neben Sicherheitsbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten auch noch Datenschutzbeauftragte. Das bedeutet: Gut bezahlte Arbeitsplätze für Wenige, für die Datenschutzbeauftragten! Nur was bewirken diese Arbeitsplätze? Eine gegenseitige Kontrolle die extreme Formen annimmt. Warum? Weil wir verlogen sind und deshalb ist - aus meiner Sicht - Kontrolle notwendig! Also kontrolliert!

Ein neuer Wahn, neben dem Gleichstellungswahn ist uns sicher, der Kontrollwahn.

Ginge das nicht auch anders? -> Ja! Den Menschen vom Lügen wegbringen hin zum Ehrlichsein! Nur, wer diesen Weg gehen will, der sollte erst mal den extrem verlogenen Artikel 1 der Menschenrechte verstehen und dann neu formulieren.

Hier geht es weiter zu "Ist die Ära der Volksparteien zu Ende?"

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